Batterien
Hinweis zum Batteriegesetz (BattG): Falls das Angebot Akkus oder Batterien umfasst, ist der Auftraggeber verpflichtet, gebrauchte Batterien oder Akkus an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel gesondert zu entsorgen (sofern nicht durch den Auftragnehmer geschehen). Bitte geben Sie diese ab. Batterien und Akkus, die beim Auftragnehmer gekauft wurden, können bei unentgeltlich zurückgeben werden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet. Sie finden diese Hinweise auch in den Begleitpapieren der Warensendung.
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